Adipositasgutachten

Das psychologische Gutachten vor einer bariatrischen Operation

Wollen sich PatientInnen einem Adipositas-chirurgischen Eingriff (Magenband, Schlauchmagen, Magenbypass, Omega-Loop-Bypass oder Folgeoperationen wie Bauchdeckenstraffung) unterziehen, benötigen sie zuvor ein klinisch-psychologisches Gutachten. Es dient einerseits zur OP-Freigabe, andererseits zur  Überprüfung einer Kostenübernahme von der Krankenkasse.

Adipositas, eine chronische Erkrankung, zeichnet sich durch eine übermäßige Ansammlung vom Fettgewebe im Körper aus. Menschen die darunter leiden weisen ein erhöhtes Risiko für medizinische (zB. Diabetes Mellitus, Bluthochdruck, etc.) aber auch für psychische Begleiterkrankungen wie etwa Depressionen oder Angststörungen auf.

Haben PatientInnen bereits alle konservativen Möglichkeiten, (Ernährungsberatung/Ernährungsumstellung, Bewegungstherapie) ausgeschöpft und sind immer noch stark übergewichtig, kommt für sie häufig nur noch der chirurgische Ansatz in Frage.

Um sich dem Adipositas-chirurgischen Eingriff unterziehen lassen zu können, ist vorab eine klinisch-psychologische Begutachtung erforderlich. Diese soll gemäß den S3 Leitlinien unter anderem abklären ob schwere, unbehandelte psychische Störungen oder aber eine Suizidalität vorliegen.

 

Ablauf der Begutachtung

Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass es um die Begutachtung bei Adipositas geht. Im Erstgespäch erfolgt ein Anamnese- und Explorationsgespräch sowie eine Untersuchung, ggf. eine testpsychologische Untersuchung. Dauer 50 Minuten. Bei einer Befürwortung wird das schriftliche Gutachten zeitnah erstellt und dem Patienten übermittelt. Bei Bedenken zur Befürwortung (Kontraindikationen) wird in einem Aufklärungsgespräch der weitere Ablauf besprochen.
Diese gutachterliche Stellungnahme können Sie anschließend, zusammen mit den Befunden der Fachärzte, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Anhand dieser Unterlagen kann der Sachverständige der Versicherung dann über die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse entscheiden.

Honorar der Begutachtung

Die umfangreiche schriftliche gutachterliche Stellungnahme ist keine Kassenleistung und muss daher vom Patienten privat bezahlt werden. Bei der Befürwortung der Operation können aber einzelne Krankenkassen die Kosten nachträglich übernehmen.
Mein Honorar für das psychologische bariatrische Gutachten inklusiv Erstgespräch beträgt 250 €. Das Honorar von 250 € soll ausschließlich als Vorauszahlung per Banküberweisung spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Gutachtentermin bezahlt werden.

Das Honorar beim gewünschten zweiten Aufklärungsgespräch beträgt zwischen 100,56 € und 153,02 € bei 2,3 und 3,5 - faktor Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

 Nachsorge

Zu den Nachsorge gehört, dass alle sechs Monate nach Durchführung der Operation ein Kontrollgespräch (50 Minuten) beim Psychotherapeuten durchgeführt wird. Bei Bedarf kann auch zusätzlich eine psychotherapeutische Behandlung eingeleitet werden.

Bei einer Adipositaserkrankung ist eine lebenslange Nachsorge sinnvoll, um ein Wiederauftreten der Erkrankung oder eine Verschiebung der Symptome zu vermeiden. Nach der Durchführung der Operation verändert sich das postoperatives Essverhalten, das Selbstbild, die Körperwahrnehmung und die eigene Identität. Es besteht die Gefahr, dass bisher abgewehrte psychische Konflikte durch diese Veränderung einen anderen Ausdruck finden und es zu klinisch relevanten Symptomen kommt. Die Nachsorge dient dazu, solche Verschiebungen rechtzeitig zu erkennen, Maßnahmen zu empfehlen und damit psychischen Störungen vorzubeugen.

Honorar bei der Nachsorge Die Nachsorge wird bei gesetzlicher Krankenversicherung über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Eine Zuzahlung oder ein Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Beim Privatpatienten und Selbstzahler beträgt das Honorar beim Kontrollgespräch zwischen 100,56 € und 152,02 € mit 2,5 bzw.3,5 -faktor Satz gerechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).