Ablauf

Behandelt werden Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren.

Gesetzlich versicherte Patienten
Zum Ersttermin in der Praxis genügt die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie sollen Ihre Krankenversichertenkarte jeweils zur ersten Sitzung im Verlaufe eines Quartals zur Registrierung auszuhändigen. In der Fall einer Onlinetherapie per Video brauche ich  bereits vor unserem Ersttermin in dem jeweiligen Quartal Ihre Versichertenkarte einzulesen, damit ich die Kosten bei der Krankenkasse abrechnen kann. Nachdem ich dafür Ihre Karte erhalten habe, finden unsere Videosprechstunden, wie geplant statt. Fals Sie Ihre Versichertenkarte nicht persönlich bringen können und den Postweg wählen, bitte ich Sie mir auch einen an sich selbst adressierten frankierten Briefumschlag mit Ihrem Versichertenkarte  zu versenden.

Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt. Eine Therapie kann sich unter Berücksichtigung von Feiertagen und Urlaubszeiten von einem halben Jahr bis zu einem Jahr und längerer Dauer erstrecken. Zur Antragstellung können Sie sich unter "Ablauf und Dauer einer Therapie" ausführlich informieren.

Privat Versicherte und Patienten von der Beihilfe
Privatpatienten erkundigen sich bitte bei ihrer Privaten Krankenkasse oder Beihilfe, wieviele Sitzungen und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Bei der Beihilfe ist immer ein umfangreicher Antrag nötig. In der Regel werden die Kosten von fünf probatorischen Sitzungen von Privaten Krankenkassen erstattet.
Die berechtigte Frage "Wie lange dauert einer Psychotherapie" lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, da die Dauer natürlich vom jeweiligen Krankheitsbild und Ihrer persönlichen Situation abhängt.

Als Richtwert kann gesagt werden, dass eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie 30 bis 60 Sitzungen umfasst. Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt.

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)
Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden. Nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können am Psychotherapeutenverfahren beteiligt werden. Die Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder vom Durchgangsarzt (D-Arzt) eingeleitet.

Patienten, die über die Berufsgenossenschaft zu mir kommen, bringen bitte den Auftrag vom Durchgangsarzt mit. Wenn möglich holen bitte im Vorfeld bei der Berufsgenossenschaft die Genehmigung für die Psychotherapie ein. 

Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt. Als Richtwert kann gesagt werden, dass eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie 30 bis 60 Sitzungen (ggf. auch mehr) umfasst.

Patienten vom Bundeswehr, Patienten von der Bundespolizei
Soldaten und Polizisten benötigen für die ersten Sitzungen ein Überweisungsschein von Ihrem Truppenarzt bzw. vom Polizeiärztlichen Dienst ausgestellt für Psychotherapie für mindestens 2 Sprechstunden (35151 EBM) und 2-4 probatorische Sitzungen (35150 EBM).

Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt. Eine Therapie kann sich unter Berücksichtigung von Feiertagen und Urlaubszeiten von einem halben Jahr bis zu einem Jahr und längerer Dauer erstrecken. Zur Antragstellung können Sie sich unter "Ablauf und Dauer einer Therapie" ausführlich informieren.

Selbstzahler
Für Selbstzahler sind keine Formalitäten notwendig. Sie bekommen schnell Hilfe und Unterstützung ohne lange Wartezeiten oder bürokratischen Aufwand. Die Psychotherapie bleibt hierbei außerdem
absolut anonym, es erfolgt keine Diagnosestellung und keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkassen. Dies kann für manche Menschen einen erheblichen Vorteil darstellen da bspw. bei einer Bewerbung für den Staatsdienst, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die hinterlegten Informationen geprüft werden.

Die berechtigte Frage "Wie lange dauert einer Psychotherapie" lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, da die Dauer natürlich vom jeweiligen Krankheitsbild und Ihrer persönlichen Situation abhängt. Als Richtwert kann gesagt werden, dass eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie 30 bis 60 Sitzungen umfasst. Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt.

Menschen, die die Kosten für die Therapie selbst übernehmen, wählen häufig eine zweiwöchentliche Frequenz, um die Kosten tragbar zu halten. 

Ablauf und Dauer einer Therapie
Der hier dargestellte Ablauf bezieht sich vor allem auf gesetzlich versicherte Personen. Bei privaten Versicherungen unterscheiden sich die Antragsformalien – bitte erkundigen sie sich persönlich bei Ihrer Versicherung über notwendige Formulare.

Ab April 2018 wird eine erste orientierende Sprechstunde für Patienten eine verpflichtende Voraussetzung zur Beantragung einer Therapie sein. Diese Sprechstunde umfasst i.d.R. 50 Minuten, in denen die Therapeutin die Beschwerden des Patienten diagnostisch einordnet und Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausspricht. Die Sprechstunde dient in erster Linie der Überprüfung, ob eine Therapie notwendig ist und stellt nicht den Beginn einer Therapie dar. Sollte die Therapeutin derzeit keine verfügbaren Kapazitäten haben, besteht bei einer Therapieindikation die Möglichkeit auf eine Warteliste aufgenommen zu werden.

Erstgespräch (probatorische Sitzung)
Ist ein Therapieplatz frei, findet nach einer Sprechstunde ein Erstgespräch zum weiteren Kennenlernen statt. Denn die „richtige Chemie“ zwischen der Therapeutin und dem/der Patienten/tin trägt u.a. wesentlich zum Therapieerfolg bei. Auch die Therapieziele und die zugrundeliegende Motivation werden besprochen.

Antragstellung
Wenn nach der ersten probatorischen Sitzungen eine weitere vereinbart wird, kann die Therapeutin die Antragstellung für die Kostenübernahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung übernehmen. Hierfür wird auch ein sogenannter „ärztlicher Konsiliarbericht“ benötigt, Ihr Haus- oder Facharzt bescheinigt, dass für die vorgetragenen Beschwerden keine rein körperlichen Ursachen verantwortlich sind. Bei meinen kassenärztlichen Zulassung als ärztliche Psychotherapeutin dürfen wir ohne diesen „ärztlicher Konsiliarbericht“ die Psychotherapie anfangen. Zu Beginn der Behandlung wird eine ausführliche Anamnese, also Ihre Lebensgeschichte und Entstehungsgeschichte Ihres psychischen Leidens erhoben, die Diagnose gestellt und Therapieziele erarbeitet.

Anzahl Psychotherapiesitzungen
Beantragt wird eine Kurzzeittherapie KZT1 (12 Sitzungen) + KZT2 (12 Sitzungen) mit einer Frequenz von 1 x wöchentlichen Sitzungen. Viele Menschen entscheiden sich dann, wenn Sie erkennen, dass ihnen die Psychotherapie hilft, eine Langzeittherapie LZT (maximal 60 Sitzungen inklusive von KZT1-2 Sitzungen) in Anspruch zu nehmen. Zur Beantragung einer LZT schreibt Ihre Psychotherapeutin auf der Grundlage der Anamnese einen ausführlichen Bericht an einen Gutachter Ihrer Krankenversicherung. Dieser wird durch Chiffrierung Ihres Namens anonymisiert, d.h. der Gutachter kann keine Rückschlüsse auf Ihre Person tätigen. Darüber hinaus können Fortführungsanträge gestellt werden bis zu maximal 80 Sitzungen insgesamt.

Eine Therapie kann sich unter Berücksichtigung von Feiertagen und Urlaubszeiten von einem halben Jahr bis zu einem Jahr und längerer Dauer erstrecken.

Rezidivprophylaxe
Nach den neuen Psychotherapierichtlinien kann bei einer Langzeittherapie von 45 Sitzungen, 8 Sitzungen des genehmigten Kontingents als Rezidivprophylaxe-Sitzungen beantragt werden. Bei Therapien ab 60 Sitzungen sind 16 Sitzungen Rezidivprophylaxe fähig. Diese Sitzungen, die als Rezidivprophylaxe definiert sind, können in einem Zeitrahmen von 2 Jahren nach der Beendigung der Therapie genutzt werden und verfallen somit nicht.