Honorar für Verhaltenstherapie
Gesetzliche Krankenversicherung
Meine Praxis verfügt über eine Abrechnungsgenehmigung mit allen gesetzlichen Kassen.
Wenn eine Psychotherapie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunden und der vier Probatorischen Sitzungen sowie nach Antragstellung bewilligen sie meistens die weitere Sitzungen in Rahmer einer Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie.
Für die Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie einmal im Behandlungsquartal ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen.
In der Fall einer Onlinetherapie per Video brauche ich bereits vor unserem Ersttermin in dem jeweiligen Quartal Ihre Versichertenkarte einzulesen, damit ich die Kosten bei der Krankenkasse abrechnen kann. Nachdem ich dafür Ihre Karte erhalten habe, finden unsere Videosprechstunden, wie geplant statt.
Fals Sie Ihre Versichertenkarte nicht persönlich bringen können und den Postweg wählen, bitte ich Sie mir auch einen an sich selbst adressierten frankierten Briefumschlag mit Ihrem Versichertenkarte zu versenden.
Ein Überweisungsschein ist in meiner Praxis nicht notwendig, davon bin ich wegen meinen Facharztbezeichnungen befreit.
Eine reine Erziehungs- , Ehe- ,Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Nur Patienten mit psychiatrischer Diagnosen sind berechtigt auf eine Kassenleistung.
Bitte beachten Sie unter Menü / Home meine Therapiebedingungen insb. Terminabsagebedingungen sw. Zahlungsfrist von Ausfallhonorar!
Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall. Privatversicherten sollen 100 € und dafür innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten.
Private Krankenversicherung
Die Therapeutin stellt Ihnen die Rechnungen am Ende der Therapiesitzung über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß GOÄ /GOP zwischen dem 2,8 -fachen und dem 3,5 -fachen Steigerungssatz, die Sie zunächst selber bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP / GOÄ) honorieren Sie eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten zwischen 122,41 € (bei 2,8 facher Satz GOÄ) bis 153,02 € (bei 3,5 -facher Satz GOÄ). Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichtstellung hinzukommen. Siehe bitte "Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP"
Privatversicherte sollen bitte das Therapiehonorar spätestens eine Woche vor dem Erstgeschpräch als Vorauszahlung überweisen. In weiterem Verlauf haben sie die Möglichkeit, das Honorar innerhalb einer Woche nach Erhalten der Rechnung (also nach meiner Leistungserbringung) zu überweisen.
Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" (also vor unserem reservierten Therapietermin möglich.
Bitte beachten Sie unter Menü / Home die Terminabsagebedingungen sw. Zahlungsfrist von Ausfallhonorar.
Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall. Privatversicherten sollen 100 € und dafür innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten.
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragstellung erforderlich sind.
GOP Ziffer / Faktor / Betrag € | Häufigkeit Erhebung | |
---|---|---|
Verhaltenstherapie Einzelgespräch 50 Minuten | 870 / 2,3 / 100,56 | Kurzzeittherapie: |
Erhebung biografische Anamnese | 860 / 2,3 / 123,33 | 1 x zu Beginn der Therapie |
Therapiebericht für den Gutachter | 85 / 2,3 / 67,02 | Je angefangene Arbeitsstunde |
Einleitung oder Verlängerung der Verhaltenstherapie | 808 / 2,3 / 53,62 | Zur Antragstellung oder zum Verlängerungsantrag |
Schreibgebühr pro DIN-A4-Seite | 95 / 2,3 / 8,05 | Zur Antragstellung oder zum Verlängerungsantrag |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen | 857 / 1,8 / 12,17 | Zu Beginn und Ende der Therapie |
Kopie | 96 / 2,3 / 0,41 | Je Kopie |
* Honorarüberweisungsfrist spätestens eine Woche vor dem Ersttermin, ansonsten innerhalb eine Woche nach der Therapiestunde / Rechnungsaustellung. Bei Zahlungsverspätung ändern sich die Therapiebedingungen und das Honorar soll per Vorkasse vor der Leistungserbringung bezahlt werden.
* Weitere GOP / GOÄ Leistungen, wie konsiliarische Erörterung mit anderen mitbehandelnden Ärzten können nach Bedarf dazukommen.
* Eine zusätzliche ärztliche psychiatrische Behandlung ggf. mit Ausstellung von Privatrezept oder kurze Bescheinigungen können nach Bedarf in Anspruch nehmen. Das Honorar für eine private psychiatrische (ärztliche) Behandlung liegt zwischen 67,02 € und 102,00 € (von 2,3 bis 3,5 -facher Satz GOÄ).
*Ausfürliche Bescheinigungen und Atteste haben höheren Honorar und können für Selbstfinanzierung erhalten werden.
Beihilfe
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet. Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt aktuell zwischen 100,56 € (bei 2,3 facher Satz GOÄ) bis 153,02 € (bei 3,5 -facher Satz GOÄ).
Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichtstellung hinzukommen. Siehe bitte "Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP".
Beihilfepatienten sollen bitte das Therapiehonorar spätestens eine Woche vor dem Erstgeschpräch als Vorauszahlung überweisen. In weiterem Verlauf haben sie die Möglichkeit, das Honorar innerhalb einer Woche nach Erhalten der Rechnung (also nach meiner Leistungserbringung) zu überweisen.
Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" (also vor unserem reservierten Therapietermin möglich.
Bitte beachten Sie unter Menü / Home die Terminabsagebedingungen sw. Zahlungsfrist von Ausfallhonorar.
Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall und Patienten sollen dafür 80 € innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten.
Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften
Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden. Die Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder vom Durchgangsarzt (D-Arzt) eingeleitet.
Die Honorierung der Berichte und psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis „Psychotherapeutenverfahren“ der DGUV und wird vom Kostenträger direkt an die Therapeutin überwiesen. Damit ist keine Vorauszahlung durch den Versicherten erforderlich.
Bitte beachten Sie unter Menü / Home meine Therapiebedingungen insb. Terminabsagebedingungen sw. Zahlungsfrist von Ausfallhonorar. Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall und Patienten sollen dafür 80 € innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten.
Selbstzahler
Die hierfür aufgebrachte psychotherapeutische Leistung wird analog der GOP (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten) monatlich liquidiert. Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt aktuell zwischen 100,56 € (bei 2,3 facher Satz GOÄ) bis 153,02 € (bei 3,5 -facher Satz GOÄ). Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten selbst und haben neben dem Therapievertrag keine weiteren Formalitäten zu beachten.
Selbstzahler sollen bitte das Therapiehonorar spätestens eine Woche vor dem Erstgeschpräch als Vorauszahlung überweisen. In weiterem Verlauf haben sie die Möglichkeit, das Honorar innerhalb einer Woche nach Erhalten der Rechnung (also nach meiner Leistungserbringung) zu überweisen.
Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" (also vor unserem reservierten Therapietermin möglich.
Bitte beachten Sie unter Menü / Home meine Therapiebedingungen insb. Terminabsagebedingungen sw. Zahlungsfrist von Ausfallhonorar. Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall und Patienten sollen dafür 80 € innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten.
Die Psychotherapiekosten sind selbst zu tragen, wenn Sie die Therapie nicht bei Ihrer Kasse beantragen wollen, falls bei Ihnen keine krankheitswertige Störung vorliegt. (Therapie als Wunschleistung). Sie können z.B. durch ein Training Ihre sozialen Kompetenzen (selbstsicheres Auftreten, Kommunikation oder soziale Interaktion) aufbessern, Problemlösestrategien erlernen oder nur eine kurzfristige professionelle Unterstützung in einer akuten Krisensituation erhalten.
Selbstzahler bekommen Hilfe und Unterstützung ohne bürokratischen Aufwand. Die Psychotherapie bleibt hierbei außerdem absolut anonym, es erfolgt keine Diagnosestellung und keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkassen. Dies kann für manche Menschen einen erheblichen Vorteil darstellen da bspw. bei einer Bewerbung für den Staatsdienst, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die hinterlegten Informationen geprüft werden.
Die berechtigte Frage "Wie lange dauert einer Psychotherapie" lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, da die Dauer natürlich vom jeweiligen Krankheitsbild und Ihrer persönlichen Situation abhängt. Als Richtwert kann gesagt werden, dass eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie 30 bis 60 (gelegentlich 80) Sitzungen umfasst. Die Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal pro Woche statt.
Menschen, die die Kosten für die Therapie selbst übernehmen, wählen häufig eine zweiwöchentliche Frequenz, um die Kosten tragbar zu halten.
Honorar für ärztliche Hypnosetherapie
Für die Klienten ist die Hypnose einer Selbstzahler-Leistung
Ihrer Honorar richtet sich bei mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP /GOÄ). Der Stundensatz für eine Hypnosebehandlung à 50 Minuten Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt aktuell zwischen 100,56 € (bei 2,3 facher Satz GOÄ) und 153,02 € (bei 3,5 -facher Satz GOÄ).
Patienten, die bei mir bereits eine Verhaltenstherapie als Kassenleistung begonnen haben, erhalten auf Wunsch eine Kombinationstherapie aus Hypnose und Verhaltenstherapie. In diesem Fall ist der Honorar für Hypnosen in dem Verhaltenstherapie nbegriffen.
Der Honorar für "Rauchfrei in 4 Hypnosesitzungen" beträgt für 4 Doppelstunden 4 x 250 €. Selbstzahlung.
Es besteht auch die Möglichkeit mein "Rauchfrei" Programm in 8 Enzelstunden durchzuführen. Gesamthonorar 1000 €.
Klienten sollen bitte das Therapiehonorar spätestens eine Woche vor dem Erstgeschpräch als Vorauszahlung überweisen. In weiterem Verlauf haben diese Patienten die Möglichkeit, das Honorar innerhalb einer Woche nach Erhalten der Rechnung (also nach meiner Leistungserbringung) zu überweisen.
Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" möglich, also der Patient soll bereits vor unserem reservierten Therapietermin das Honorar überweisen.
Bitte beachten Sie meine Therapiebedingungen insb. Terminabsagebedingungen sw. Zahlungsfrist von Ausfallhonorar. Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten für alle Patienten als Honorarausfall. Die Summe von 80 € für die ausgefallene Hypnosetherapie für eine Einzelstunde und 160 € für eine Doppelstunde sollen die Patientn innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten
Honorar für Adipositas Gutachten
Das bariatrische Gutachten muss vom Patienten privat bezahlt werden. Es ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Bei der Befürwortung der Operation können aber einzelne Krankenkassen die Kosten nachträglich übernehmen. Mein Honorar für das Erstgespräch inklusive psychologische Gutachten und Portokosten beträgt 250 €. Dieses Honorar sollen Sie bitte spätestens eine Woche vor dem Ersttermin überwiesen.
Auf Wunsch ist ein zweiten Aufklärungsgespräch bzw. postoperativ Kontrollgespräch als Nachsorge möglich.
Das Aufklärungsgespräch von 50 Minuten wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP / GOÄ) abgerechnet und kostet zwischen 100,56 € und 153,02 € (bei 2,3 facherbzw. bei 3,5 -facher Satz GOÄ).
Zu den Nachsorge gehört, dass alle sechs Monate nach Durchführung der bariatrischen Operation ein Kontrollgespräch beim Psychotherapeuten durchgeführt wird. Bei Bedarf kann auch zusätzlich eine psychotherapeutische Behandlung eingeleitet werden. Die Nachsorge wird bei dem gesetzlich Versicherten über ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Eine Zuzahlung oder ein Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Bei dem privat Versicherten und Selbstzahler kostet das Kontrollgespräch von 50 Minuten kostet zwischen 100,56 € und 153,02 € (bei 2,3 facherbzw. bei 3,5 -facher Satz), abgerechnet nach GOP / GOÄ.
Selbstzahler sollen bitte das Therapiehonorar für Aufklärungsgespräch und Nacchsorgegespräch spätestens eine Woche vor unserem Erstgespräch als Vorauszahlung überweisen. In weiterem Verlauf haben diese Patienten die Möglichkeit, das Honorar innerhalb einer Woche nach Erhalten der Rechnung (also nach meiner Leistungserbringung) zu überweisen.
Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" möglich, also der Patient soll bereits vor unserem reservierten Therapietermin das Honorar überweisen.
Bitte beachten Sie meine Terminabsagebedingungen Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten für alle Patienten als Honorarausfall. Die Summe von 80 € für den ausgefallenen Gutachtentermin sollen die Patientn innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten
Honorar für privatärztliche Psychiatrische Behandlung
In meiner Praxis arbeite ich hauptsächlich psychotherapeutisch.
Psychiatrische ärztliche Leistungen biete ich nur für Privatpatienten, Beihilfepatienten oder Selbstzahler an.
Der Honorar wird nach dem GOÄ abgerechnet und ist vor dem Ersttermin zu überweisen. Das Honorar für 30 Minuten psychiatrische Behandlung kostet mindestens 67,07 € bei einem 2,3 -faktor Satz und maximal 102,02 € bei 3,5-faktor Satz. Das Behandlungsonorar sollen die Patienten spätestens eine Woche vor unseremErstgeschpräch als Vorauszahlung überweisen. In weiterem Verlauf dürfen sie das Honorar innerhalb einer Woche nach nach meiner Leistungserbringung zu überweisen.
Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" möglich, also der Patient soll bereits vor unserem reservierten Therapietermin das Honorar überweisen.
Bitte beachten Sie meine Terminabsagebedingungen. Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten für alle Patienten als Honorarausfall. Die Summe von 50 € für die ausgefallene private psychiatrische (ärztliche) Behandlung sollen die Patientn innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten