Honorar
Psychotherapie bei GESETZLICHE Krankenversicherung
Meine Praxis verfügt über eine Abrechnungsgenehmigung mit allen gesetzlichen Kassen.Wenn eine Psychotherapie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunden und der vier Probatorischen Sitzungen sowie nach Antragstellung bewilligen sie meistens die weitere Sitzungen in Rahmer einer Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie.
Nur Patienten mit psychiatrischer Diagnosen sind berechtigt auf eine Kassenleistung.
Eine reine Erziehungs- , Ehe- ,Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Für die Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie einmal im Behandlungsquartal ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen.
In der Fall einer Onlinetherapie per Video brauche ich bereits vor unserem Ersttermin in dem jeweiligen Quartal Ihre Versichertenkarte einzulesen, damit ich die Kosten bei der Krankenkasse abrechnen kann. Nachdem ich dafür Ihre Karte erhalten habe, finden unsere Videosprechstunden, wie geplant statt.
Fals Sie Ihre Versichertenkarte nicht persönlich bringen können und den Postweg wählen, bitte ich Sie mir auch einen an sich selbst adressierten frankierten Briefumschlag mit Ihrem Versichertenkarte zu versenden.
Ein Überweisungsschein ist in meiner Praxis nicht notwendig, davon bin ich wegen meinen Facharztbezeichnungen für Allgemeinmedizin, Psychiatrien und Psychitherapie befreit.
Ausfallhonorar auch für gesätzlich versicherte Patienten
Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall. Die Patienten sollen 100 € dafür innerhalb einer Woche überweisen. Die simme wird von der Krankenkassen nicht erstattet. Bei verdspätung der Überwisung wird evt. meinerseitz das Folgetermin gelöscht bzw. eine Therapiepause in Frage gestellt. Zusätliche Mahnungskosten kommen auch dazu.
Beratungshonorar auch für gesätzlich versicherte Patienten
Eine Zusätzliche persönliche oder telephonische Beratung (inklusive Chats) außerhalb Ihrer reservierten Behandlungstunden wird auch bei meinen gesetzlich versicherten Patienten gemäß der Privatabrechnung GOÄ berechnet.
Je nach Zeitaufwand wird eine Rechnung zwischen 10,75 -30,60 € gestell. Zuschläge, wenn die Beratung außerhalb meiner Sprechzeiten erfolgt.

Honorar für PRIVATE, BEIHIFE und SELBSTZAHLER Patienten
Die Therapeutin stellt Ihnen die Rechnungen am Ende der Therapiesitzung über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte GOÄ / Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP, die Sie zunächst selber bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Psychotherapie für Privatpatienten und Selbstzahler 50 Minuten ab 01.07.2024 (2,3-facher Satz GOÄ, GOP)
Sprechstunde 167,55 € (erste 3 Sitzungen zur Diagnosestellung)
Probatorische Sitzungen 167,55€ (zwei Probatorik nach Sprechstunden)
Kurzzeitrherapie 167,55 € pro Sitzung - maximal 24.
Akuttherapie 167,55 € pro Sitzung - maxmal
Lanzeittherapie 134,07 € pro Sitzung - zusätzlich 36-56 Therapiestnden
* Je nach Notwendigkeit und Eigenbederf können weitere Leistungen wie biografische Anamnese, konsiliarische Erörterung mit anderen mitbehandelnden Ärzten, hinzukommen.
Siehe bitte "Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP".
*Ausfürliche Bescheinigungen und Atteste sowie Berichtstellung oder gutachterliche Äußerungen haben höheren Honorar und können für Selbstfinanzierung ebenfals erhalten werden.
* Eine zusätzliche ärztliche psychiatrische Behandlung ggf. mit Ausstellung von Privatrezept oder kurze Bescheinigungen können nach Bedarf in Anspruch nehmen. Das Honorar für eine private psychiatrische (ärztliche) Behandlung für 25 Minuten liegt zwischen 67,02 € und 102,00 € (von 2,3 bis 3,5 -facher Satz GOÄ).
Beratungshonorar
Eine Zusätzliche persönliche oder telephonische Beratung (inklusive Chats) außerhalb Ihrer reservierten Behandlungstunden wird gemäß der Privatabrechnung GOÄ berechnet. Je nach Zeitaufwand wird eine Rechnung zwischen 10,75 -30,60 € gestell. Zuschläge, wenn die Beratung außerhalb meiner Sprechzeiten erfolgt.
Ausfallhonorar
Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall. Privatversicherten sollen 100 € und dafür innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten.
und Mahnungskosten.
Bezahlung:
Das Therapiehonorar überweisen Sie bitte spätestens innerhalb eine Woche nach Ihrem Termin. Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" vor unserem reservierten Therapietermin möglich.
Kostenübernahme
Die Kosten der ersten fünf Sitzungen für Psychotherapie werden in der Regel anhand der Diagnosestellung durch die private Krankenkassen und Beihlfestellen problemlos übernommen. Die weitere Therapiekosten werden nach einer Antragstellung und Bewilligung übernommen. Das Vorgehen ist ab 01.07.2024 praktisch ähnlich, wie bei gesätzlich Versicherten und die mesten Privatversicherungen und Beihilfestellen werden die Kosten für eine Kurzzeittherapie bis maximal 24 Sitzungen bzw. eine Akuttherapie bis 12 Sitzungen ohne Gutachtenverfahren übernommen.
Falls ein Gutachtenverfahren benötigt ist, wird es von der Versicherung mitgeteilt.
Eine Langzeittherapie mit mehr als 24 Sitzungen in der Regel bis 60-80 Sitzungen benötigt immer ein Gutachterverfahren.
Die Kosten für die biographische Anamnese und für den Bericht an dem Gutachter werden bis zum Faktor 2,3 erstattet.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragstellung erforderlich sind.
Beihilfe
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der
Selbstzahler
Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten selbst und haben neben dem Therapievertrag keine weiteren Formalitäten zu beachten. Die hierfür aufgebrachte psychotherapeutische Leistung wird analog der GOÄ und GOP (siehe Gebührenordnung für Ärzte bzw. für Psychotherapeuten) liquidiert.
Die Psychotherapiekosten sind selbst zu tragen, wenn Sie die Therapie nicht bei Ihrer Kasse beantragen wollen, falls bei Ihnen keine krankheitswertige Störung vorliegt also bei Therapie als Wunschleistung. Sie können z.B. durch ein Training Ihre sozialen Kompetenzen, selbstsicheres Auftreten, Kommunikation oder soziale Interaktion aufbessern, Problemlösestrategien erlernen oder nur eine kurzfristige professionelle Unterstützung in einer akuten Krisensituation erhalten.
Selbstzahler bekommen Hilfe und Unterstützung ohne bürokratischen Aufwand. Die Psychotherapie bleibt hierbei außerdem absolut anonym, es erfolgt keine Diagnosenmitteilung und Vermittlung von Informationen an die Krankenkassen. Dies kann für manche Menschen einen erheblichen Vorteil darstellen, da bspw. bei einer Bewerbung für den Staatsdienst, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die hinterlegten Informationen geprüft werden.
Menschen, die die Kosten für die Therapie selbst übernehmen, wählen häufig eine zweiwöchentliche Frequenz, um die Kosten tragbar zu halten.

Gesetzliche Unfallversicherung GUV bzw. Berufsgenossenschaften BG
Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden. Die Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder vom Durchgangsarzt (D-Arzt) eingeleitet.
Die Honorierung der Berichte und psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis „Psychotherapeutenverfahren“ der DGUV und wird vom Kostenträger direkt an die Therapeutin überwiesen. Damit ist keine Vorauszahlung durch den Versicherten erforderlich.
Wegen der komplexe Dokumentation und Abrechnung mit Berichtflicht brauche ich die Name, Anschrift, Aktenzeichen und Kontaktdaten von Ihrem Berater von Ihrer Unfallversicherung bereits bei unserem Erstkontakt. Idealerweise bringen Sie auch die Vorlage eines Unfallberichtes vom D-Arzt oder vom Krankenhaus gleich mit.
Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten als Honorarausfall und Patienten sollen dafür 100 € innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Terminabsage meinerseits bzw. eine Therapiepause in Frage, sowie Mahnungen und Mahnungskosten.
Das Ausfallhonorar wird von keinen Versicherungsträgern übernommen.

Honorar für ärztliche Hypnosetherapie
Patienten, die bei mir bereits eine Verhaltenstherapie als Kassenleistung begonnen haben, erhalten auf Wunsch eine Kombinationstherapie aus Hypnose und Verhaltenstherapie. In diesem Fall wird der Honorar für Hypnose als Psychotherapie abgerechnet. Also eine zusätzliche Kosten.
Alsonsten ist für die Klienten die Hypnose einer Selbstzahlerleistung. Das Honorar ist die gleiche, wie bei einer Psychotherapiesitzung für 50 Minuten
Der Stundensatz für eine Hypnosebehandlung für 50 Minuten Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde von 50 Minuten und beträgt 167,55 €.
Eine Doppekstude für 100 Minuten kostet die zweifache also 335,1€.
Bezahlung von Hypnose
Die gleiche Bedingungen wie bei einer Psychotherapie für Privatversicherten und für Selbstzahler. Das Honorar überweisen Sie bitte spätestens innerhalb eine Woche nach Ihrem Termin. Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" vor unserem reservierten Therapietermin möglich.

Honorar für Raucherentwöhnung mit Hypnose
Dazu benötigen Sie idealerweise vier Doppelsitzungen von 100 Minuten für 335,10 € pro Doppeksitzung.
Eine optionale anschließende Kontrollsitzung für 50 Minuten beträgt 167,55 €
Die Raucherentwöhnung ist eine reine Selbstzahlerleistung. Das Honorar überweisen Sie bitte spätestens innerhalb eine Woche nach Ihrem Termin. Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" vor unserem reservierten Therapietermin möglich.


Honorar für Adipositas Gutachten
Das bariatrische Gutachten muss vom Patienten privat bezahlt werden. Es ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Bei der Befürwortung der Operation können aber einzelne Krankenkassen die Kosten nachträglich übernehmen.
Mein Honorar beträgt 336,20 €.
Davon kostet die Konsultation 167,55 €. Der Restbetrag 168,65€ ist für Gutachtenkosten und und Portokosten. Die gleiche gilt, falls das Gutachten per Videokonsultation erfolgt.
Bezahlung von Adipositasgtachten.
Das Honorar bzw. "Konsultationsgebühr" von 167,55€ ist spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin fällig.
Das Gutachtenkosten von 168,65 is spästenstens bei unseem Konsultation fällig. Das Gutachten wird meistens an dem selben Tag bzw. innerhalb drei Werktagen nach unserem Konsultation und nach dem Erhalten von Gesamtkosten fertiggestellt und an Ihnen verschickt.
Termine zum Adipositas Gutachten sind begrenzt vorhanden.

Honorar für privatärztliche und psychiatrische Behandlung
In meiner Praxis arbeite ich hauptsächlich psychotherapeutisch.
Psychiatrische ärztliche Leistungen biete ich nur für Privatpatienten, Beihilfepatienten oder Selbstzahler an.
Der Honorar wird nach dem GOÄ abgerechnet und ist vor dem Ersttermin zu überweisen. Das Honorar für 25-30 Minuten psychiatrische Behandlung kostet mindestens 67,07 € bei einem 2,3 -faktor Satz und maximal 102,02 € bei 3,5-faktor Satz. Das Behandlungsonorar sollen die Patienten innerhalb einer Woche nach unserem Geschpräch überweisen.
Bei Zahlungsverspätung ist die Fortführung der Therapie nur noch als Zahlung per "Vorkasse" möglich, also der Patient soll bereits vor unserem reservierten Therapietermin das Honorar überweisen.
Bitte beachten Sie meine Terminabsagebedingungen. Die nicht fristgerecht abgesagte Termine gelten für alle Patienten als Honorarausfall. Die Summe von 50 € für die ausgefallene 25 minütige privatw psychiatrische (ärztliche) Behandlung sollen die Patientn innerhalb einer Woche überweisen. Ansonsten kommt eine Therapiepause in Frage gefolgt von Mahnungskosten.

Beratungshonorar
Eine Zusätzliche persönliche oder telephonische Beratung (inklusive Chats) außerhalb Ihrer reservierten Behandlungstunden wird für alle meiner Patienten gemäß der Privatabrechnung GOÄ berechnet. Je nach Zeitaufwand wird eine Rechnung zwischen 10,75 -30,60 €. Zuschläge, wenn die Beratung außerhalb meiner Sprechzeiten erfolgt.
Bitte das Honorar innerhalb einer Woche nach der zusätzlicher Beratung überwesen.
Liebe Patienten, Ihr Wunsch um eine schnelle Austausch per Telefonat oder per Chats außerhalb ihrer Therapiestunde weiterhin zu ermöglichen, werde ich als zusätzliche Leitung einführen und künftig als Privat bzw. Selbstzahlerleistung anbieten.
Um Ihre Kosten zu minimieren und die Effektivität zu steigern, nutzen Sie bitte meine Telephonische Konatktzeiten! Mündlich kann ich für Sie in kürzere Zeit mehr Information geben als beim Chaten. Die wichtigste Infos, Empfehlungen usw. werde ich für Sie natürlich nach dem Telephonat auch per Chat gerne nochmal festhalten.